Schulische Erziehungshilfe im Kreis Offenbach

1. Bedingungen schulischer Erziehungshilfe

Schulischer Lernerfolg ist eng mit gesellschaftlicher Anerkennung und Integration verbunden.

Die zunehmende Belastung der allgemeinen Schulen durch Verhaltensstörungen stellen eine der größten Herausforderung im Hinblick für Schulentwicklung dar und wird als „Nagelprobe der Inklusion“ (Stein, R. und Müller, T. 2015) bezeichnet. Die Ursachen für das Auftreten sind vielfältig.

Erfahrungen von Alleingelassen sein, das Erleben von Angst und Hilflosigkeit, von Armut, von sozialem Ausschluss, auch emotionale Überforderung und Trennungsängste oder Missbrauch können zu aggressiven wie auch regressiven oder introvertierten Verhaltensweisen führen (KMK 2000).

Die schulische Erziehungshilfe bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intensivangeboten.

Da es um Problemlagen geht, die an die Grenze der Erziehung führen, sind diese nicht alleine mit Didaktik, Methodik und Pädagogik zu lösen. Es bedarf eines Miteinanders von pädagogischer und therapeutischer Intervention. Dieses kann nur gelingen im Sinne eines pädagogisch-therapeutischen Modells im Netzwerk Schule, Gesundheitssystem und Jugendhilfe. Eine wertschätzende und vertrauensvolle Einbindung der Eltern evtl. erweiterter Familie ist Grundlage einer gelingenden Zusammenarbeit.

2. Schulische Erziehungshilfe seit 2004 im Kreis Offenbach

Der Landkreis Offenbach, bestehend aus 13 Gemeinden mit einer Fläche von 356 qkm und etwa 336.265 Einwohnern, befindet sich zentral im Rhein-Main-Gebiet. Psychosoziale Belastungsfaktoren, wie Migrationshintergrund, Armut, Gewaltdelikte, psychische Erkrankungen, Kinderschutzproblematiken sowie Trennungs- und Scheidungsproblematiken sind erheblich und liegen weit über dem Landesdurchschnitt.

2.1 Die Entscheidung für eine Dezentrale Förderschule für Erziehungshilfe und Kranke – Schule und Jugendhilfe im Verbund

Bereits 2004 wurde die Tatsache der zunehmenden Belastung der öffentlichen Schulen im Kreis Offenbach durch herausfordernde Kinder und Jugendliche unter europäischem Blickwinkel betrachtet: Ist die Gründung einer Schule für Erziehungshilfe notwendig, um die allgemeinen Schulen zu entlasten? Oder ist der Aufbau eines ambulanten Hilfesystems der richtige Weg, wie er in den europäischen Nachbarländern praktiziert wird?

Der Kreis Offenbach und das Staatliches Schulamt entschieden sich gegen die Zusammenballung aggressiver, emotional ausgehungerter und psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Stattdessen sollten einerseits für das emotionale und soziale Wachstum dieser Kinder die stabilisierenden und ordnenden Einflüsse der allgemeinen Schulen genutzt werden, andererseits bestand die Notwendigkeit, die Grund- und weiterführenden Schulen mit der Aufgabe der Nachsozialisation nicht alleine zu lassen.

In Kooperation zwischen Staatlichem Schulamt und dem Kreis Offenbach wurde 2004 das Modell „Schule und Jugendhilfe – Partnerschaft im Verbund“ gestartet mit der Gründung einer Dezentralen Schule, Förderschule für Erziehungshilfe und Kranke. Die Kleinklassen für Erziehungshilfe wurden der Dezentralen Schule zugeordnet.

Durch die gelingende Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei gemeinsamer Verantwortung von allgemeinen Schulen und Dezentraler Schule, wurden in intensiver Kooperation mit dem Gesundheitssystem passgenaue Förderkonzepte für jeden einzelnen der betroffenen Schüler*innen erarbeitet. Ziel war es, die kognitiven, emotionalen und sozialen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen in besonders schwierigen Lebenssituationen zu aktivieren und die familiären und schulischen Systeme zu unterstützen.

2.2 Stufenmodell der kooperativen Förderung

In gemeinsamer Verantwortung von allgemeinen Schulen und Dezentraler Schule (kooperative Förderung) wurde 2005 ein abgestuftes System an Prävention und Intervention entwickelt, damit so viel pädagogische Unterstützung wie nötig bei einem sinnvollen Einsatz von personellen und sächlichen Ressourcen zielgerichtet stattfinden konnte.

Stufe 1: Prävention und Intervention in den Klassen
Stufe 2: Förderung innerhalb der allgemeinen Schule
Stufe 3: Beratung und Förderung über die regionalen BFZ
Stufe 4: Flexible kooperative Förderung in der Dezentralen Förderschule
Stufe 5: Schulwechsel: „Time-out“-Förderung, Stationäre Schule für Erziehungshilfe und Formen des Sonderunterrichts, außerhalb des Schulamtsbezirks Kreis Offenbach

2.3 Die Dezentrale Schule als regionales Beratungs- und Förderzentrum für Erziehungshilfe und seelisch kranke Schüler*innen

Am 01.02.2009 wurde die Dezentrale Förderschule sonderpädagogisches (regionales) Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich Erziehungshilfe und Kranke. Neben der ambulanten Förderung (IB) (ca. 120 SuS) wurde die Prävention (ca. 300 SuS) an den allgemeinen Schulen immer weiter ausgebaut. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den rBFZ und der Dezentralen Schule regelte den Zugang und den Ablauf bzgl. der Förderung in der schulischen Erziehungshilfe.

2.4 Handreichung schulische Erziehungshilfe

Die Handreichungen schulische Erziehungshilfe wurden von den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren in Stadt und Kreis Offenbach herausgegeben. Eine intensive Beratungsarbeit wurde Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Es entstanden kollegiale Beratungsgruppen an allgemeinen Schulen und Förderschulen.

2.5 Lernstern-Kooperation zwischen KJP und Dezentraler Schule, Kompetenztransfer und intensive Vernetzung im Sozialraum

Dem Bedarf für eine Beschulung auf Zeit in Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie für psychisch kranke Schüler*innen wurde 2011 durch die Einrichtung des Lernsterns, als Abteilung der Dezentralen Schule, entsprochen.

Durch die gestuften pädagogischen Angebote der Dezentralen Schule konnten von Anfang an notwendige Hin- und Rückführungen in und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie pädagogisch begleitet werden und fand bundesweite Anerkennung in Fachkreisen. Der häufig eintretende „Drehtüreffekt“ der entsteht, wenn kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung abgekoppelt von schulischem Bedarf stattfindet, konnte somit im Kreis Offenbach sehr erfolgreich vermieden werden.

Diese enge Kooperation ermöglichte stetige fachliche Weiterentwicklung durch Beratung und Fortbildung der Dezentralen Schule im Bereich Beschulung bei psychischer Erkrankung in alle Schulen des Kreises Offenbach.

2.6 Neustart für schulabsente Jugendliche, Kooperation zwischen Jugendhilfe und Dezentraler Schule

Seit 2013 verantwortet die Dezentrale Schule ein intensivpädagogisches Beschulungsangebot für schulabsente Jugendliche, deren Verhalten und Erleben sich über lange Zeit so ins Extreme verfestigt hat, dass sie in verschiedenen Schulen entweder nicht mehr tragbar waren, Schulverweise bekamen und/oder es trotz Schulbesuchsmahnungen nicht mehr schaffen, überhaupt noch in Schule anzukommen.

Dieses fand zunächst in Kooperation mit einem Jugendhilfeangebot in Form einer Tagesgruppe statt.

Die jugendlichen Teilnehmer*innen können in Neustart positive Entwicklungen nehmen und erfolgreiche Schulabschlüsse in den Bildungsgängen BO, H, und R erreichen.

Seit dem Schuljahr 2018 wird die Tagesgruppe nicht mehr vom Fachdienst für Jugend-und Soziales finanziert.

Um diesen hochbelasteten Jugendlichen weiterhin positive Ergebnisse und Erfahrungen sowie die Chance für gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, erhielt die Dezentrale Schule deshalb erneut den Auftrag das Neustart-Beschulungsangebot fortzuführen und weiterzuentwickeln. Neben dem Bedarf und dem Anspruch der Jugendlichen auf Bildung werden durch schulsozialpädagogische Angebote auch die Aspekte Erziehung und Lebensraumgestaltung ermöglicht.

2.7 Übergangsbeschulung

Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten trotz inklusiver Unterstützung in der allgemeinen Schule nicht beschult werden können, bietet die Dezentrale Schule eine Übergangsbeschulung. Diese findet im Einzel- oder Kleingruppenunterricht statt. In enger Kooperation mit der Jugendhilfe werden in dieser Zeit Perspektiven geklärt und Wartezeiten für stationäre Einrichtungen und Unterbringungen überbrückt.

2.8 Mosaikklassen als teilinklusive Beschulung von seelisch kranken Schüler*innen an allg. Schulen

Für Schüler*innen im Grundschulalter, deren hohe emotionale und soziale Belastung oder psychische Erkrankung sich in so massiven Verhaltensstörungen äußern, dass sie selbst mit sonderpädagogischer Unterstützung im allgemeinen Schulsystem nicht beschult werden können, sind bislang das Ruhen der Schulpflicht oder die Beschulung in stationären Erziehungshilfesystemen außerhalb des Kreises die Folge.

Um diesen Kreislauf sozialer Isolation und Separation zu durchbrechen, erhielt die Dezentrale Schule im Schuljahr 2016 den Auftrag, ein intensivpädagogisches Beschulungsangebot auf Zeit in den Grundschulen zu entwickeln, das sich an der inklusiveren Haltung orientiert.

Es entstand das Konzept der Mosaikklassen an Grundschulen, auf der Grundlage einer engen Kooperation zwischen Jugendhilfe (Tagesgruppe), allgemeiner Schule und Dezentraler Schule. Die Notwendigkeit der Einrichtung dieser Klassen wurde vom staatlichen Schulamt Offenbach gegenüber dem Schulträger empfohlen und wurde in den Förderschulentwicklungsplan des Kreises Offenbach aufgenommen.

Eine aktuelle Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes scheiterte an der Kooperation des ASD und den derzeitigen räumlichen Möglichkeiten der Schulen im Kreis.

2.8.1 Pilot: Mosaikklasse

An der Schule an den Linden in Rödermark startet im April 2019 das Pilotprojekt Mosaikklasse.

Die Mosaikklasse ist ein kontinuierlich stattfindendes, klassenübergreifendes in den Stundenplan integriertes Kleingruppen-Angebot für emotional und sozial hochbelastete und/oder psychisch kranke Schüler*innen, für die die Teilnahme am vollen regulären Stundenumfang eine Überforderung darstellt.

Die Mosaikklasse ermöglicht Lerngelegenheiten, die dem Auf- und Ausbau schulischer Selbstwirksamkeit dienen. Diesbezügliche, in dem Kleingruppen-Setting gesammelte, positive Erfahrungen, helfen den Schüler*innen, fester Teil ihrer Schul- und Klassengemeinschaft zu bleiben.

Die Schüler*innen sind weiterhin regulär Schüler*innen der teilnehmenden allgemeinen Grundschule. Durch das fest in den Stundenplan integrierte Angebot und die Übernahme von förderpädagogischer Fallverantwortung wird die Verantwortung für die sozial und emotional belasteten Schüler*innen jedoch gemeinsam von der allgemeinen Schule und der Dezentralen Schule getragen. Gemeinsam mit den Eltern und eventuell weiteren Helfersystemen wird für jedes teilnehmende Kind ein prozesshaftes und individuelles Förder-Setting erarbeitet, mit dem Ziel, dass die Schüler*innen langfristig möglichst den vollständigen Unterricht im Klassenverband absolvieren können.

Eine weitere Mosaikklasse soll zum Schuljahr 2019/20 gemeinsam mit einer Grundschule in Dietzenbach aufgebaut werden.

2.9 Fachstelle schulische Erziehungshilfe

Die hessenweite Umstrukturierung der Förderschulen führte dazu, dass der Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis Offenbach und dem Schulamt Offenbach zur Gründung der Dezentralen Schule aus dem Jahr 2004 umgeschrieben werden musste.

Mit dem Schuljahr 2018/19 übernahmen drei rBFZ (GBS/West, DFE/Mitte, DBS/Ost) die sonderpädagogische Beratung und Förderung für die Förderbereiche L, S, EMS im Kreis Offenbach.

Zeitgleich begann die Fachstelle schulische Erziehungshilfe als Abteilung der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe und Kranke kreisweit mit folgenden Aufgaben:

  • Beratung sowie Förderung für seelisch kranke und von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
  • Clearing, Beratung und Förderung für schulabsente Kinder und Jugendliche
  • Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch „Insofern erfahrene Fachkräfte“, ggfs. Unterstützung bei Meldungen der Schulen bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII
  • Beratung und Förderung bei hocheskalierten schulischen Konflikten, insbesondere für Schüler*innen mit multiplen Problemlagen, ihre Lehrkräfte, Sorgeberechtigten und sozialen Bezugssysteme
  • Beratungsangebote zur beruflichen Reflektion (z.B. Kollegiale Fallberatung, Supervision, Coaching) für einzelne Lehrkräfte und Gruppen, sowie spezifische Fortbildungen im Bereich Erziehungshilfe durch Fachtage.
  • Kontinuierliche Vernetzung der Systeme Schule, Schulkindbetreuung und Jugendhilfe

2.10 Familienklassen

Die Dezentrale Schule wird mit der Installation von Familienklassen vom Schulträger und dem Schulamt beauftragt.

Familienklasse bezeichnet ein präventives, gemeinwesennahes Projekt in der allgemeinen Schule. Zielgruppe sind Familien, deren Kinder unterschiedliche soziale und emotionale Auffälligkeiten zeigen, die für deren Entwicklungschancen im Schulkontext eine deutliche Benachteiligung mit sich bringen. Meist zeigt sich dies durch große Schwierigkeiten, die schulischen Anforderungen in Bezug auf Verhalten, Einhaltung von Regeln und Leistungen zu erfüllen.

In einem multifamiliären Rahmen werden Familien und Schule zusammengeführt. Dies bedeutet, dass simultan mit 6 – 8 Familien in einem Gruppenkontext gearbeitet wird. Die Eltern lernen im Klassenzimmer, eigenständig und angemessen auf schwierige Situationen im Umgang mit ihrem Kind zu reagieren.

2.10.1 Pilot: Familienklasse

An der Otto-Hahn-Schule, Grundschule in Heusenstamm, startet im Schuljahr 2019/20 die erste Familienklasse. Vorab wird eine BFZ-Kollegin und SL der Dezentralen Schule in Kooperation mit dem Kollegium und der SL der OHS die Familienklasse planen und aufbauen.

Zwei Kolleginnen der Dezentralen Schule absolvieren ab Mai 2019 die Weiterbildung als Multifamilientrainer. Diese Weiterbildung ermöglicht die Begleitung der Familienklassen gemeinsam mit einer BFZ-Lehrkraft.

3. Angebote schulischer Erziehungshilfe 2018/19 im Kreis Offenbach

Visuelle Darstellung der ineinandergreifenden Systeme
Allg. Schulen: Vorbeugende Maßnahmen der allgemeinen Schulen  
rBFZs: Inklusiver Unterricht, Beratung und Förderung in Kooperation mit den rBFZs  
Dezentrale Schule für Erziehungshilfe und Kranke: Fachstelle schulische Erziehungshilfe  
  Lernstern und Intensivpädagogik: Kooperation zwischen Dezentralen Schule für Erziehungshilfe und Kranke und der allgemeinen Schulen  
    Time out: Dezentrale Schule für Erziehungshilfe und Kranke

4. Fortbildungen im Bereich schulische Erziehungshilfe und seelischer Erkrankung

Die Fachstelle der Dezentralen Schule bietet kontinuierlich Fortbildungen sowie Möglichkeiten der beruflichen Reflektion im Umgang mit herausforderndem Verhalten und psychischer Erkrankung. Über die Abteilung Lernstern und die Kooperation der Dezentralen Schule mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Vitos in Dietzenbach findet ein Kompetenztransfer bzgl. Fallverstehens bei psychischer Erkrankung in die Schulen statt.

5. Ausblick

Notwendige Gelingensbedingungen für schulische Erziehungshilfe sind Anpassung von schulischen Rahmenbedingungen an die Möglichkeiten der Schüler*Innen mit hohen Belastungen und herausfordernden Verhalten im Netzwerk Schule – Gesundheitssystem und Jugendhilfe. Es braucht systemische und individuelle flexible Angebote in Schule auf der Grundlage von professioneller Beziehung und Fallverstehen.

Im Kreis Offenbach wird seit 15 Jahren durch die Errichtung der Dezentralen Schule auf der Grundlage einer inklusiven Haltung ein flexibles Angebot der Förderung in der schulischen Erziehungshilfe ermöglicht. Diese Angebote benötigen permanente Differenzierung und Weiterentwicklung, um den gesellschaftlichen Wandel und dem bildungspolitischen Auftrag weiter gerecht zu werden.

Grundlage ist eine Einbindung der Schüler*innen und ihrer Familien in das Gemeinwesen der Region. Deshalb benötigt es eine Weiterentwicklung teilinklusiver, intensivpädagogischer Angebote im Bereich Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen z.B. Familienklassen, Mosaikklassen etc.

Der Verbleib des Lernsterns, als Abteilung der Dezentralen Schule stellt eine wesentliche regionale Voraussetzung dafür da, dass in dem durchlässigen, inklusiven Fördersystem der schulischen Erziehungshilfe des Kreises Offenbach weiterhin das notwendige Miteinander von Pädagogik und Therapie um hochbelastete und psychisch kranke Schüler*innen stattfinden kann.

Der Schulstandort der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe und Kranke mit seinem regionalem Beratungs- und Förderzentrum Mitte benötigt auch räumlich die Möglichkeiten den sich weiter ausdifferenzierten und zusätzlichen Aufgabenbereichen gerecht werden zu können.

Ein Schulgebäude für flexible, passgenaue Fördermöglichkeiten sowie Möglichkeiten für Organisation, Verwaltung, Arbeits- und Fortbildungsangebote im nahen Umfeld der wichtigen Kooperationspartner wie Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie ist dringend erforderlich.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner