Fachstelle schulische Erziehungshilfe

Die Fachstelle schulische Erziehungshilfe unterstützt mit diesen Angeboten die Schulen im Kreis Offenbach:

Hilfe bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGBVIII)

Vermuten Sie eine Gefährdungslage, beraten unsere Fachkräfte und unterstützen ggf. bei einer Meldung an das Jugendamt.

Krisenintervention

Bei hocheskalierten schulischen Konflikten im Kontext von Schülerinnen und Schülern mit multiplen psychosozialen Problemlagen, die vom Schulausschluss bedroht sind und/oder der Schule fern bleiben, bzw. selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen, unterstützen wir durch Beratung und Clearing, so dass ein strukturierter Handlungsplan erfolgen kann.

Beratung und Förderung seelisch kranker Schülerinnen und Schüler

Steht ein Wechsel von der Kinder- und Jugendpsychiatrie (Tages- oder vollstationärer Aufenthalt) in die Stammschule an und ist eine Hilfe für den Übergang erforderlich, unterstützen wir durch Beratung und Förderung.

Fortbildung

Zur Qualifizierung im Bereich schulischer Erziehungshilfe führen wir spezifische Fortbildungen und Fachtage zu einzelnen Themen durch. Außerdem bieten wir Einzelangebote in Form von Beratung, Coaching, Supervision und offener Sprechstunde an.

Zielgruppen

Die Fachstelle schulische Erziehungshilfe wird für die Schulen im Kreis Offenbach in folgenden Aspekten tätig:

  • bei vermuteter Kindeswohlgefährdung von Schülerinnen und Schülern (§8a SGBVIII)
  • in hocheskalierten schulischen Krisen
  • bei seelisch kranken oder von seelischer Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schülern
  • bei Bedarf zur beruflichen Reflexion von Lehrkräften

Mitarbeiter*innen

Die Heil-, Sonder-, Sozialpädagoginnen sowie Therapeutinnen der Fachstelle schulische Erziehungshilfe haben Qualifizierungen und Weiterbildungen erworben in

  • Beratung, Therapie, Supervision
  • als Kinderschutzfachkräfte (Insofern erfahrene Fachkraft: InsoFa).

Zugang

Die Schulen im Kreis Offenbach nutzen die Fachstelle schulische Erziehungshilfe

  • über Anfragen ihrer Schulleitungen zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung
  • über Anfragen der Schulleitungen des regionalen Beratungs- und Förderzentrum, bzw. der Förderschulen zur Krisenintervention
  • über Anfragen des Staatlichen Schulamts, bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Beschulung seelisch kranker Schülerinnen und Schüler
  • über Anfragen der Schulen bei Fortbildungsbedarf im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung sowie seelisch kranke Schülerinnen und Schüler
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